Honorar und Abrechnung der verschiedenen Therapieformen
Psychotherapie und Beratung
Eine erste Kennenlern-Sitzung mit Erstananmnese, die in der Regel mindestens eine Stunde dauert, kostet 80 Euro.
Alle weiteren Psychotherapie-Sitzungen, die ca. 90 Minuten, dauern,
werden mit 100 Euro berechnet.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne.
Die Bezahlung erfolgt möglichst in bar gegen Rechnung / Quittung.
Klangbehandlung Entspannungstherapie
Klangschalenbehandlung 60 Minuten (inkl. Vorgespräch) : 80 Euro
Anwendung von Entspannungstherapie-Verfahren
inkl. persönlicher Beratung, Dauer ca. 60 Minuten: 80 Euro
Abrechnung der therapeutischen Leistungen
Selbstzahler, Privatabrechnung
Die Abrechnung der psychotherapeutischen und heilpraktischen Leistung ist per Selbstzahlung möglich. Formalitäten spielen in diesem Fall keine Rolle. Sie können sofort und ohne Wartezeit einen Termin vereinbaren und mit einer Therapie beginnen. Hierfür benötigen Sie keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt.
>>> Vorteil der Anonymität
Sie bleiben anonym, denn keinerlei Informationen (z.B. über psychische Diagnosen) werden an Dritte weitergegeben, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten, oder psychologischen Psychotherapeuten bei der Abrechnung über die gesetzliche oder private Krankenkasse der Fall ist.
Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Angabe einer psychischen Störung. Dies kann von Bedeutung sein, wenn Sie z.B. eine Verbeamtung planen oder in eine private Krankenkasse wechseln wollen oder eine Krankentagegeldversicherung, eine Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen.
Hier werden in der vor Vertragsabschluss stattfindenden Gesundheitsprüfung auch Angaben über psychische Diagnosen und Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre angefordert.
>>> Vorteil der freien Wahl der Therapieform
Klient und Therapeut sind nicht an den Einsatz der Kassentherapieverfahren (sogenannte Richtlinienverfahren) gebunden, sondern können die Methode der Therapie frei wählen.
>>> Vorteil Steuer
Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Private Krankenkasse, Heilpraktiker Zusatzversicherung
Da auch die privaten Krankenkassen, selbst wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, die Kosten für Therapiesitzungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie meistens nicht oder nur in geringem Umfang erstatten, arbeite ich ausschliesslich auf Selbstzahler-Basis.
Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse, Kostenerstattungsverfahren
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Normalfall keine Kosten.
Keine Umsatzsteuer
Die Honorare bei Heilbehandlungen (heilkundliche Psychotherapie) sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Schweigepflicht
Ihre persönlichen Daten und alle Inhalte der Beratungs- und Therapiegespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Pünktlicher Terminbeginn
In der Regel beginnen die Termine in meiner Praxis pünktlich. Sie haben also keine Wartezeiten.
Absagefrist
Bitte sagen Sie im Falle einer Verhinderung, Termine mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn ab, damit ich die Möglichkeit habe, diese neu zu vergeben und mir keine Unkosten dadurch entstehen.